Schlagzeilen der Woche
Änderungen beim Thüringer Erziehungsgeld
Gera (NG). Das Thüringer Erziehungsgeldgesetz ist mit Wirkung zum 1. August 2010 geändert worden. Künftig wird das Erziehungsgeld als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld ab dem 13. bzw. 15. Lebensmonat für die Dauer von 12 Monaten gewährt. Anspruchsberechtigt sind demnach alle ab dem 1. August 2009 geborenen Kinder. Eine Übergangsregelung besteht für die Kinder, die zwischen dem 1. August 2008 und dem 31. Juli 2009 geboren wurden.Ab 1. August 2010 sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die Eltern betreuen ihr Kind zuhause oder das Kind wird nicht länger als fünf Stunden in einer Kindereinrichtung/Kindertagespflege betreut. Bei einer Betreuung von mehr als fünf Stunden kann möglicherweise ein Anspruch bestehen, wenn ältere kindergeldberechtigte Geschwister vorhanden sind.
Die neuen Antragsformulare sind im StadtService H35 erhältlich. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Erziehungsgeldstelle im Fachdienst Soziale-/Unterhaltsleistungen unter ( 8383180 oder 8383182 zur Verfügung. Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind auch im Internet unter www.thueringen.de/de/tlvwa/antraege/content oder www.thueringen.de/de/tmsfg/familie/familienpolitik/erziehungsgeld/content abrufbar.
( 05.08.2010 )